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RENTE

 
 
 

81,9 Milliarden Euro im Jahr 2003 für Gesundheit und Soziales

 
Fr, 06.12.2002
 
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Kontext

>> Ulla Schmidt zur Beratung des Haushalts 2003 - Pressemitteilung des Ministeriums
>> Ulla Schmidt: Blockade der Kostenstopp-Gesetze gefährdet die solidarische Krankenversicherung - Pressemitteilung des Ministeriums
>> Stabilisierung der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
>> Expertenkommission für die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme

 

Leistungsfähige, stabile und zukunftssichere soziale Sicherungssysteme - diese Ziele bestimmen die Ausgestaltung des Haushalts des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung, so Bundesministerin Ulla Schmidt am 5. Dezember in der Haushaltsdebatte des Bundestags. Für das Jahr 2003 stehen 81,9 Milliarden Euro für Gesundheit und Soziales zur Verfügung. Der Etat ist mit einem Anteil von 33 Prozent der mit Abstand größte Einzelplan des Bundeshaushaltes. Größter Ausgabenblock ist die Sozialversicherung mit 77,6 Milliarden Euro.


Der Etat für Gesundheit und Soziales ist mit einem Anteil von 33 Prozent der mit Abstand größte Einzelplan des Bundeshaushalts, der ein Gesamtvolumen von 247,9 Milliarden Euro hat. Die großen Ausgabenblöcke sind die Sozialversicherung mit 77,6 Milliarden Euro und der Kriegsopferhaushalt mit 3,7 Milliarden Euro.

Sozialversicherung

  • Der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung einschließlich der Bundesknappschaft beträgt 61,2 Milliarden Euro. Ein wichtiger Bestandteil darin ist der zusätzliche Zuschuss von circa 17,3 Milliarden Euro, der sich aus anteiligen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie aus den Einnahmen der zweiten bis fünften Stufe der ökologischen Steuerreform zusammensetzt.
  • Die vom Bund an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlenden Beiträge für Kindererziehungszeiten belaufen sich 2003 auf 11,9 Milliarden Euro. Sie werden im Wesentlichen durch die Maßnahmen der ersten Stufe der ökologischen Steuerreform finanziert.
  • Zudem erstattet der Bund der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 2,5 Milliarden Euro für Aufwendungen, die ihr durch die Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung entstehen.

Zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen wird der Bund 0,8 Milliarden Euro zahlen.

Kriegsopferversorgung und -fürsorge

Für die Leistungen zugunsten der Kriegsopfer und der übrigen Berechtigten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht stehen 3,7 Milliarden Euro bereit.

Leistungen für Behinderte und Rehabilitationseinrichtungen

Zur Förderung der Integration Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft sind 23 Millionen Euro eingeplant. Der Bund fördert damit überregionale Einrichtungen und Modelle der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Prävention.

Gesundheit

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein selbstfinanziertes und selbstverwaltetes solidarisches System für alle Versicherten. Deshalb sind deren Ausgaben - zum Beispiel 140 Milliarden Euro 2001, die die Grundlage für die umfassende medizinische Versorgung bilden - nicht im Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung enthalten. Mittel des Ministeriums werden darüber hinaus gezielt dafür eingesetzt, um die Prävention und Gesundheitsförderung weiter zu stärken, die Patientenrechte auszubauen und die Versorgungsstrukturen weiter zu modernisieren.
Die Ausgaben für Präventionsmaßnahmen gegen Drogenmissbrauch werden auf 6,7 Millionen Euro aufgestockt.

  • Für das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit sind eine Millionen Euro vorgesehen.
  • 2 Millionen Euro stehen für Voruntersuchungen zur Entwicklung und Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte bereit.

Kommission für die Nachhaltigkeit in den Systemen der sozialen Sicherung

Für die so genannte Rürup-Kommission sind insbesondere für Gutachten und das Hinzuziehen externer Sachverständiger eine Million Euro vorgesehen.

Bundessozialministerin Ulla Schmidt zeigte sich in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestags am 5. Dezember 2002 überzeugt, dass die Bundesregierung mit diesem Haushalt und den Spargesetzen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung "Sicherheit in unsicheren Zeiten" schafft.

Spargesetze stabilisieren Einnahmen und Ausgaben der GKV

Die Ministerin betonte, dass mit den beiden Sparmaßnahmen, die am 1. Januar 2003 in Kraft treten sollen und die ein Einsparvolumen von 3,5 Milliarden Euro haben, die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt, die Ausgaben begrenzt und Sparpotentiale erschlossen werden, ohne medizinische Leistungen zu kürzen oder Zuzahlungen zu erhöhen.

Die Zahlen zur aktuellen Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zeigten, dass das kurzfristig wirksame Maßnahmenpaket unverzichtbar sei. Die vorgesehenen Maßnahmen setzten gezielt an den Hauptursachen der defizitären Entwicklung an: den Kostensteigerungen im Arzneimittel- und Krankenhausbereich sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen.

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2002 lagen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bei 105,644 Milliarden Euro, die Einnahmen erreichten jedoch nur 102,468 Milliarden Euro. Für das Jahresende 2002 wird ein Kostenüberhang von 2 bis höchstens 2,5 Milliarden Euro erwartet.

Ulla Schmidt: Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung ist ein sicheres System

"Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung ist ein sicheres System", betonte die Ministerin in der Haushaltsdebatte. Renten- und Krankenversicherung machten derzeit konjunkturbedingt eine schwierige Phase durch. Die Bundesregierung sorge mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz und weiteren Reformen jedoch dafür, dass beide Sozialversicherungen gesichert bleiben und zukunftsfest gemacht werden.

Schmidt erinnerte daran, dass die Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode eine Rentenreform durchgeführt habe und dass mit der Einführung der zusätzlichen kapitalgedeckten Rente die Weichen gestellt wurden, um die Alterssicherung zukunftssicher und für die Aktiven bezahlbar zu machen. Die Einführung der Grundsicherung und die Beachtung von Kindererziehungszeiten sorgten dafür, dass Altersarmut - gerade bei Frauen - vermieden wird.

>> Ulla Schmidt zur Beratung des Haushalts 2003 - Pressemitteilung des Ministeriums
>> Blockade der Kostenstopp-Gesetze gefährdet die solidarische Krankenversicherung - Pressemitteilung des Ministeriums

 
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