"Rotlichtaffäre"
oder
kleine Wikipedia-Affäre?
Vorläufer
und Nachwirkungen der großen Diffamierungskampagnen gegen
Oskar Lafontaine
Die
Beschreibung von Rotlicht-Affären mag amüsant sein und den
Voyeurismus befriedigen. Sie eignet sich zwar nicht für eine
(immer einflussreicher werdende) Enzyklopädie wie die Wikipedia oder für eine thematische
Auseinandersetzung über politische Ziele, aber vielleicht schon eher für einen
Text über die Wählermanipulation. Um dennoch eine enzyklopädische
Relevanz zu konstruieren, bezog man sich in der Wikipedia auf unbewiesenen
Behauptungen von "Verstrickungen" mit hinzuphantasierten
Gewährungen von Steuervorteilen und untergeschobenen Warnungen vor
geplanten Polizeirazzien.
In diesem
Sinne fügte am 8.8.04 um 13:37 Uhr ein Anonymus mit der IP
80.129.8.190 folgende Passage in den Wikipedia-Artikel
über Oskar
Lafontaine:
1993
recherchiert der Journalist Kuno Haberbusch für das Nachrichtenmagazin
"Panorama" in der sog. ''Rotlichtaffaire'' über Verstrickungen
Lafontaines im Rotlichtmilieu. Unter anderem soll Lafontaine während
seiner Amtszeit als Oberbürgermeister von Saarbrücken einem befreundeten
Bordellbesitzer Steuervorteile gewährt und Informationen über
bevorstehende Razzien ins Rotlichtmilieu weitergeleitet haben.
Lafontaine verweigert die Stellungnahme und verhindert die Ausstrahlung
der Reportage durch eine gerichtliche Verfügung. Er kritisiert die
unbewiesenen Vorwürfe als "Schweinejournalismus" und setzt 1994 eine
Änderung des saarländischen Presserechts durch, das die redaktionelle
Kommentierung von Gegendarstellungen verbietet.
Am selben Tag um
13:56 Uhr legte Anonymus nach:
1992 deckt das
Nachrichtenmagazim "Der Spiegel" auf, daß Oskar Lafontaine
ungerechtfertigte Bezüge aus früheren Ämtern erhält. Der saarländische
Landesrechnungshof bestätigt diese Auffassung später und Lafontaine muß
rund 230.000 DM zurückerstatten.
Damit erschöpfen
sich seine Beiträge von der IP (sh.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Contributions&target=80.129.8.190),
aber wahrscheinlich nicht unter anderen IPs oder unter den üblichen
wiedererkennbaren Pseudonymen.
Am 6.7.2005 um 0:44 Uhr schrieb Dirk33 dazu:
Das meiste was da unter Politisches steht hat m. E. nichts mit
Politik zu tun: Z.B
Der Punkt hieße zutreffender Vermischtes. Besser als dieses
Boulevardpresse zitieren fänd ich ein paar Sätze zu Lafontaines
Vorstellungen in der Wirtschafts und Sozial - Politik. Welche
übrigens größtenteils zum Bruch mit der SPD führten.--Dirk33
6. Jul 2005 04:44 (CEST). Darauf
antwortete der mehrfach gesperrte "Zollstock":
Unangehme Themen sollen aus wahltaktischen Gründen
herausgenommen werden? Nein Danke. Wir brauchen keine
Mainipulationen!
Zollstock 7. Jul 2005 09:24 (CEST ).
Bemerkenswert ist danach folgender anonymer Eintrag und die
Antwort von "Jesusfreund":
Affären
Also, was noch deutlich überarbeitungswürdig ist, ist der
Abschnitt Affäiren. Dort steht das, was bei den meisten als
"Pensionsaffiare" bzw. "Rotlichtaffäire" bruchstückhaft im
Gedächtnis hängen geblieben ist, aber das entspricht nicht dem,
was damals geschrieben wurde. Nach meinem POV hat damals der
Spiegel Lafontaine niederschreiben wollen, aber naja. Jedenfalls
habe ich einige Dinge anders in Erinnerung, und die Fakten
sollten -natürlich ohne meine POV- gründlich recherchiert und
richtig dargestellt werden.
-
"1992 deckte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" auf, dass
Oskar Lafontaine ungerechtfertigte Bezüge aus früheren
Ämtern erhielt. Der saarländische Landesrechnungshof
bestätigte diese Auffassung später und Lafontaine musste
rund 230.000 DM zurückerstatten."
Soweit ich mich erinnern kann, wurden von der Staatskasse an
Lafontaine aufgrund einer Interpretation einer Vorschrift -
die pikanterweise von der CDU-Vorgängerregierung stammte -
die besagten Bezüge ausgezahlt. Lafontaines "Fehler" bestand
darin, seien eigenen Gehaltszettel nicht auf
rechtsfragwürdige Zuvielzahlngen überprüft zu haben. Ob
diese Zahlungen "ungerechtfertigt" waren und Lafontaine sie
deswegen zurückzahlen hätte müssen, hätte nur ein Gericht im
Streitfall feststellen können. Dazu kam es aber nicht, den
Lafontaine zahlte die Summe freiwillig zurück. Der
Rechnnungshof trifft keine rechtsverbindlichen
Entscheidungen, sondern gibt nur seine Rechtsauffassung
wieder.
"1993 recherchierte der Journalist Kuno Haberbusch für das
Nachrichtenmagazin "Panorama" in der sog. Rotlichtaffäre
über Verstrickungen Lafontaines im Rotlichtmilieu. Unter
anderem soll Lafontaine während seiner Amtszeit als
Oberbürgermeister von Saarbrücken einem befreundeten
Bordellbesitzer Steuervorteile gewährt und Informationen
über bevorstehende Razzien ins Rotlichtmilieu weitergeleitet
haben. Lafontaine verweigerte die Stellungnahme und
verhinderte die Ausstrahlung der Reportage durch eine
gerichtliche Verfügung. Er kritisierte die unbewiesenen
Vorwürfe als "Schweinejournalismus" und setzte 1994 eine
Änderung des saarländischen Presserechts durch, das die
redaktionelle Kommentierung von Gegendarstellungen verbot."
Soweit ich mich erinnern kann, hat irgendein durchgeknallter
Krimineller namens Hugo Lacour, als er gefasst wurde,
behauptet, er könne Lafontaine mit Pornobildern aus einer
Rotlichtbar erpressen. Der Spiegel und andere sprangen dann
auf diesen Zug auf, ohne dass je ein einziger Beweis dieser
Behauptungen vorgelegt worden wäre. Lafontaine hat
keineswegs die Stellungnahme verweigert, sondern
widersprochen:
http://www.dhm.de/lemo/html/1993/:
"16.1. Nach einem
Bericht des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel"
unterhält der saarländische Ministerpräsident Oskar
Lafontaine (SPD) Kontakte zur Unterwelt. Lafontaine weist
alle Vorwürfe in der "Rotlichtaffäre" zurück."
Danach hat er tatsächlich das Presserecht verschärft, und
die saarländische Presse schrie "Zensur!". Allerdings wurden
Kommentierungen der Gegendarstellung nicht generell
verboten, sondern durften nur nicht auf der selben Seite
erfolgen
-
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs19980114_1bvr199594:
"Zusätze zur Gegendarstellung sind nicht statthaft. Eine
Erwiderung darf nicht auf derselben Seite erfolgen und muß
sich, sofern sie in derselben Nummer des Druckwerkes oder am
selben Tag erscheint, auf tatsächliche Angaben beschränken
(bisher: Wer sich zu der Gegendarstellung in derselben
Nummer äußert, muß sich auf tatsächliche Angaben
beschränken)."
Die Verfassungsbeschwerde gegen das neue Recht hatte keinen
Erfolg, die Änderung wurde aber bezgl. der Kommentierung von
der CDU Später zurückgenommen.
80.172.32.11 20:40, 11. Okt 2005 (CEST)
-
- Wurde überarbeitet, danke für die Hinweise und
Belege.
Jesusfreund 21:29, 11. Okt 2005 (CEST)
Aber was hat
"Jesusfreund" tatsächlich von diesen Argumenten berücksichtigt?
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1992
deckte
das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel"
auf, dass
Oskar Lafontaine
ungerechtfertigte Bezüge aus
früheren Ämtern erhielt.
Der
saarländische Landesrechnungshof
bestätigte diese
Auffassung
später und
Lafontaine musste rund 230.000 DM
zurückerstatten.
Soweit ich mich erinnern kann,
wurden von der Staatskasse an Lafontaine
aufgrund einer Interpretation einer Vorschrift -
die pikanterweise von der CDU-Vorgängerregierung
stammte - die besagten Bezüge ausgezahlt.
Lafontaines "Fehler" bestand darin, seinen
eigenen Gehaltszettel nicht auf
rechtsfragwürdige Zuvielzahlungen überprüft zu
haben. Ob diese Zahlungen "ungerechtfertigt"
waren und Lafontaine sie deswegen zurückzahlen
hätte müssen, hätte nur ein Gericht im
Streitfall feststellen können. Dazu kam es aber
nicht, den Lafontaine zahlte die Summe
freiwillig zurück. Der Rechnungshof trifft
keine rechtsverbindlichen Entscheidungen,
sondern gibt nur seine Rechtsauffassung wieder.
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1992
fand das
Nachrichtenmagazin "Der Spiegel"
heraus, dass
Lafontaines
Pensionsansprüche aus
seiner Zeit als
Oberbürgermeister Saarbrückens nicht ordnungsgemäß
mit seinen Bezügen als Ministerpräsident verrechnet
waren und er zuviel Geld erhalten hatte.
Dies
war auf eine unklare Vorschrift im Beamtenrecht
zurückzuführen, die die vorherige CDU-Regierung
eingeführt hatte. Es wurde aber in den Medien als
"Pensionsaffäre" Lafontaines dargestellt. Nachdem
der saarländische
Landesrechnungshof
die
Auffassung
des
Spiegel unterstützte, zahlte er ohne
Gerichtsverfahren rund 230.000 DM
zurück.
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1993 recherchierte der Journalist Kuno
Haberbusch für das Nachrichtenmagazin
"Panorama"
in der sog. ''Rotlichtaffäre'' über
Verstrickungen
Lafontaines im
Rotlichtmilieu. Unter anderem
soll Lafontaine
während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister
von Saarbrücken einem befreundeten
Bordellbesitzer Steuervorteile gewährt und
Informationen über bevorstehende Razzien ins
Rotlichtmilieu weitergeleitet haben.
Lafontaine verweigerte die
Stellungnahme und verhinderte die Ausstrahlung der
Reportage durch eine gerichtliche Verfügung. Er
kritisierte die unbewiesenen Vorwürfe als
"Schweinejournalismus" und setzte 1994 eine Änderung
des saarländischen Presserechts durch, das die
redaktionelle Kommentierung von Gegendarstellungen
verbot.
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1993 recherchierte der Journalist Kuno Haberbusch für das
Nachrichtenmagazin "Panorama" über
Beziehungen Lafontaines
zu einigen Saarbrücker Nachtlokalen aus
seiner Zeit als Oberbürgermeister Saarbrückens. Dies nannten die
Medien "Rotlichtaffäre". Unter anderem
sollte Lafontaine während seiner
Amtszeit als Oberbürgermeister von Saarbrücken einem befreundeten
Bordellbesitzer Steuervorteile gewährt und Informationen über
bevorstehende Razzien ins Rotlichtmilieu weitergeleitet haben.
Lafontaine verweigerte die Stellungnahme
und verhinderte die
Ausstrahlung der
Reportage durch eine gerichtliche
Verfügung. Er bestritt nicht, dass er sich
öfter in den Lokalen aufhielt, aber er wies
sämtliche daraus abgeleiteten unbewiesenen
Vorwürfe und Verdächtigungen
zurück und kritisierte sie als
"Schweinejournalismus".
1994 setzte er
deswegen eine Änderung des saarländischen
Presserechts durch, das die redaktionelle
Kommentierung von Gegendarstellungen
auf derselben Seite
verbot.
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Die Affäre beschädigte
vor allem seinen Ruf außerhalb des Saarlandes,
innerhalb der saarländischen Bevölkerung
und vor allem in der
Saar-SPD selbst war die
Anzahl der
Kritiker dagegen eher
gering.
Soweit ich mich erinnern kann,
hat irgendein durchgeknallter Krimineller namens
Hugo Lacour, als er gefasst wurde, behauptet, er
könne Lafontaine mit Pornobildern aus einer
Rotlichtbar erpressen. Der Spiegel und andere
sprangen dann auf diesen Zug auf, ohne dass je ein
einziger Beweis dieser Behauptungen vorgelegt worden
wäre. Lafontaine hat keineswegs die Stellungnahme
verweigert, sondern widersprochen
(http://www.dhm.de/lemo/html/1993/):
"16.1. Nach einem Bericht des Hamburger
Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" unterhält der
saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine
(SPD) Kontakte zur Unterwelt. Lafontaine weist
alle Vorwürfe in der "Rotlichtaffäre" zurück."
Danach hat er tatsächlich das
Presserecht verschärft, und die saarländische
Presse schrie "Zensur!". Allerdings wurden
Kommentierungen der Gegendarstellung nicht
generell verboten, sondern durften nur nicht auf
der selben Seite erfolgen
[sh.
BVGE]:
"Zusätze zur Gegendarstellung sind nicht
statthaft. Eine Erwiderung darf nicht auf
derselben Seite erfolgen und muß sich, sofern
sie in derselben Nummer des Druckwerkes oder am
selben Tag erscheint, auf tatsächliche Angaben
beschränken (bisher: Wer sich zu der
Gegendarstellung in derselben Nummer äußert, muß
sich auf tatsächliche Angaben beschränken.)."
Die Verfassungsbeschwerde gegen
das neue Recht hatte keinen Erfolg, die Änderung
wurde aber bezgl. der Kommentierung von der CDU
später zurückgenommen.
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Dies beschädigte seinen Ruf in der Bundesrepublik, jedoch nicht
seine Popularität im Saarland und den Rückhalt für ihn in der
Saar-SPD.
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Trotz einiger
Korrekturen mochte Jesusfreund das Wohl der "christlichen" Union
anscheinend nicht ganz hintanstellen und deshalb trotz der starken
Gegenargumente auf die diffamierenden Gerüchte gegen "Links" nicht
verzichten.
In Wirklichkeit wirft nicht einmal der (heute noch online verfügbare)
Spiegel-Artikel Lafontaine die Gewährung von Steuervorteilen oder
die Ankündigung von Razzien vor. Die Überschrift des Artikels vom
18.1.1993 lautet: "Die Geschichte des 'O.' -
Nach seiner
Pensions-Affäre kommt der sozialdemokratische Ministerpräsident des
Saarlands, Oskar Lafontaine, durch halbseidene Freunde ins Gerede. Er
selbst, zwei seiner Minister und der SPD-Fraktionschef Reinhard Klimmt
stehen im Verdacht, einige Figuren aus dem Milieu mit Gefälligkeiten
bedient zu haben."
Bei Google findet man aber mit [Razzien+Lafontaine+Haberbusch]
weit über hundert Einträge (Stand 25.3.06), von denen sich die meisten
auf die Wikipedia-Gerüchte beziehen. Dagegen konnte dort keine Quelle
gefunden werden, die diesen Vorwurf irgendwie erhärtet und über die
Weiterverbreitung der Gerüchte aus der Halbwelt hinausgeht.
Bemerkenswert ist aber, dass man bei Google-Suche nach "Oskar
Lafontaine" den Wikipedia-Artikel auf Platz 1 von angezeigten 937.000
Treffern findet (Stand 24.3.06), so dass die Gerüchteverbreitung wohl
nirgends besser funktioniert.
Ohne die Entgleisung der "freien Enzyklopädie" bei der
"Rotlichtaffäre" hier zu sehr zu dramatisieren, soll auch auf den Fall
des "prominenten US-Journalisten John Seigenthaler" hingewiesen werden.
"Der hatte seine eigene Biographie in der Wikipedia nachgeschlagen und
erschrocken festgestellt, dass ihm dort eine Verwicklung in den Mord an
US-Präsidenten Kennedy unterstellt wurde" (sh.
heise.de, 6.12.05).
"Jesusfreund" blieb trotz Hinweis auf das Zitat des Deutschen
Historischen Museums (DHM) bei der diffamierenden Darstellung:
"Lafontaine verweigerte die Stellungnahme", als ob ein prominenter
Politiker zu jedem Gerücht unter der Gürtellinie eine Stellungnahme
abgeben sollte. Dies mögen die scheinbar Jesus-treuen Voyeuristen in den
USA erwarten. Aber in Europa brauchen wir kein Lewinski-Tribunal, für
das die größten Lügner und Heuchler eine "Wahrheitskommission"
einrichten. Überhaupt sind solche Diffamierungen gegen Lafontaine nur
ein Teil der medienweiten Dauerkampagnen, die die Neoliberalen
Best-"Verdiener" und ihre Nachbeter gerade gegen ihn als wichtigsten
Kritiker der Arbeitsplatzvernichtung durch Umverteilung nach oben führen
(sh.
rossaepfel-theorie.de).
Zum Missbrauch der Wikipedia als Propagandaplattform für die
Umverteilung nach oben siehe auch den Artikel von Rudolf
Stumberger: "Der Internet-Krieg der Editoren",
Telepolis, 15.3.06, in dem es insbesondere um die
Propaganda-Millionen der arbeitgeberfinanzierten
INSM und ihrer Nachbeter geht.
Die Manipulation durch die best-"verdienenden" Meinungsmachern für die
Umverteilung nach oben in ihre eigenen Taschen führt zu einer einer
erheblichen Niveauschwächung der Wikipedia bei den Verteilungs- und
Manipulationsthemen einschließlich Steuern, Medien, Demokratie,
Plutokratie, Parteien, Politikern usw., während sie bei anderen Themen
schon ein beachtliches Niveau erreicht hat. Aber die Schwäche bei den
Volksverdummungsthemen teilt sie mit den meisten anderen Medien (sh.
rossaepfel-theorie.de), denn auch
die Wikipedia- Editoren sind vielfach Opfer und nicht selten wohl auch
Täter der Manipulation.
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